
Allgemeine Geschäftsbedingungen
STS Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Für alle Angebote und Lieferungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Zu einem Vertragsabschluss ist die STS ausschliesslich im Falle der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen bereit. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der STS schriftlich bestätigt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers, auch wenn sie der Bestellung beigefügt oder darin genannt sind, verpflichten uns nur, wenn sie von der STS ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
2. Angebot
Die Angebote der STS in Standard-Drucksachen sind grundsätzlich freibleibend. Alle Angaben in Angeboten, Prospekten und Preislisten wurden zwar sorgfältig ermittelt, sind aber ohne ausdrückliche schriftliche, individuelle Auftragsbestätigung unverbindlich. Auch bei Auftragsbestätigungen bleibt eine nachträgliche Preisanpassung vorbehalten, falls bis zum Liefertermin die Verhältnisse erheblich ändern sollten. Rahmenaufträge sind Reservationen und enthalten Angebote der STS.
3. Bestellungen
Bestellungen werden schriftlich, via email oder telefonisch entgegengenommen.
4. Vorschriften und Normen
Bis spätestens mit der Bestellung ist die STS auf besondere, einzuhaltende Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen. Ebenso sind die Betriebsbedingungen wie Temperatur, Medium, mechanische Belastungen sowie andere spezielle Bedingungen an STS bekannt zu geben.
5. Auftragsbestätigung
Alle Bestellungen, Abreden, Zusicherungen usw. einschliesslich derjenigen unserer Vertreter, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch STS. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind innerhalb 2 Arbeitstagen nach Zustellung geltend zu machen.
6. Rahmenaufträge
Mit Rahmenaufträgen werden Gesamtmengen sowie Abruftermine und Abrufmengen vereinbart und reserviert. Jede Abrufbestellung bedarf einer schriftlichen, individuellen Auftragsbestätigung. Die Abnahme der Gesamtmenge muss innerhalb der definierten Laufzeit erfolgen.
7. Lieferung, Gefahrenübergang, Versicherung
Die Fracht ist nicht versichert, ausser es ist schriftlich ausdrücklich anders vereinbart. Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit deren Bereitstellung zum Versand an den Käufer über. Die Lieferungen und Leistungen sind innerhalb angemessener Frist zu prüfen und Mängel innerhalb 8 Tagen schriftlich bekannt zu geben; ansonsten gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
8. Preise und Zahlungsfrist
Die Lieferung erfolgt unverpackt ab Werk. Für Expresssendungen wird ein Zuschlag in Abhängigkeit von der Speditionsart erhoben. Die Preise werden in CHF verrechnet. Für Lieferungen innerhalb der Schweiz wird ausschliessend in CHF fakturiert. Zahlungen in EURO oder einer anderen Währung sind nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen akzeptiert. Wechselkursänderungen können zur Anpassung der Fremdwährungs-Preise führen. Die Rechnungsbeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die STS behält sich vor, unter gewissen Umständen nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Die Preise verstehen sich exkl. MWSt. Als Zahlungsform wird nur Banküberweisung akzeptiert. Die Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
9. Eigentumsvorbehalt
STS Sensor Technik Sirnach AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümerin der Ware.
10. Geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum an Plänen, technischen Unterlagen und Softwareprogrammen sowie alle damit verbundenen Rechte verbleiben bei der STS. Vorbehalten bleiben gesondert gewährte Nutzungs- und Verwertungsrechte.
11. Garantie
Die STS leistet Garantie auf den Produkten für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab Lieferdatum, ab Werk Sirnach, Schweiz. Sie beschränkt sich auf Material-, Arbeits- oder Konstruktionsfehler, gilt aber nicht für Montagefehler, unsachgemässe Behandlung, Einsatz ausserhalb des definierten Verwendungszwecks oder nicht der Schutzart des Gerätes entsprechende Verwendung. Ausgeschlossen von der Garantieleistung sind Verbrauchsartikel wie Batterien, Entfeuchtungsmittel, Kalibrationslösungen etc. Die STS haftet für keine Art von Folgeschäden, was mit der Entgegennahme der Lieferung vom Abnehmer anerkannt wird.
12. Änderung, Konstruktion und Spezifikation
Die STS behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Ankündigung Konstruktion und/oder Spezifikationen der Produkte zu ändern. Die EG-Baumusterprüfbescheinigungen und Konformitätserklärungen für Ex-Produkte können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter www.stssensors.com einsehen und herunterladen.
13. Benutzungsvorschrift
Die Produkte und Dienstleistungen der STS sind weder direkt noch indirekt für die Rüstungsindustrie bestimmt. Durch Entgegennahme der Lieferung bestätigt der Käufer, dass die Produkte weder direkt noch indirekt in der Rüstungsindustrie verwendet werden.
14. Anwendbares Recht
Der gesamte Geschäftsverkehr unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind 8370 Sirnach, Schweiz.
STS Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsabschluss
STS (Sensor Technik Sirnach AG) anerkennt nur Bestellungen der STS Einkaufsabteilung.
Für sämtliche Bestellungen der STS gelten die allgemeinen Einkaufsbedingungen vom 02. Mai 2019.
Andere Bedingungen, namentlich Lieferbedingungen der Lieferanten sind nur gültig, wenn sie von STS ausdrücklich und schriftlich als Änderung oder Ergänzung der allgemeinen Einkaufsbedingungen vom 02. Mai 2019 anerkannt werden.
Jede technische Änderung gegenüber früheren Lieferungen oder Angaben ist STS sofort schriftlich mitzuteilen. Sie berechtigt zur Bestellungsänderung oder zum Bestellrücktritt.
Für die Auftragsausführung sind die der Bestellung beigelegten oder registrierten Zeichnungen verbindlich. Musterteile dienen lediglich zur Erläuterung.
Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich als Festpreise und umfassen alle Kosten bis zum Erfüllungsort.
Allfällige Steuern (MWSt.) sind separat auszuweisen.
Ohne anderslautende Abmachung erfolgt die Zahlung erst nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort und der Rechnungsstellung und zwar entweder innert 30 Tagen mit 2% oder innert 60 Tagen netto.
Zeichnungen, Werkzeuge, Modelle, Material
Zeichnungen, Werkzeuge, Modelle und Material, welche STS dem Lieferanten zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von STS. Der Lieferant darf diese nur mit der Einwilligung von STS benützen.
Ohne die schriftliche Zustimmung von STS dürfen diese Mittel Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.
Von STS bezahlte Werkzeuge, Vorrichtungen, Lehren usw. sind Eigentum von STS. Sie sind vom Lieferanten zweckmässig zu lagern, Instandzuhalten und gegen alle Schäden voll zu versichern.
Die vereinbarten Standzeiten der Werkzeuge sind zugesicherte Eigenschaften. Ein Herausgabeanspruch gilt als vereinbart bei unüberbrückbaren, ungerechtfertigten Preisforderungen des Lieferanten, bei Weigerung des Lieferanten die Bestellung auszuführen, bei berechtigten Mängelrügen seitens STS, die zu erheblichen Störungen im Betrieb der STS führen und bei Lieferverzug des Lieferanten. Für den Fall der Zahlungseinstellung seitens des Lieferanten gegenüber seinen Unterlieferanten, gilt die Verpflichtung zur sofortigen Herausgabe der Werkzeuge.
Unterlieferanten
Der Lieferant haftet für seine Unterlieferanten wie für sich selbst.
Erfüllungsort, Transport und Verpackung
Erfüllungsort ist der in der Bestellung aufgeführte Lieferort.
Für den Transport gelten die Bedingungen: DDP gemäss INCOTERMS 2010 (oder neuste Fassung).
Die abgesprochene Transportart und eine allenfalls zugesicherte Verpackung sind zu gewährleisten.
Nutzen und Gefahr gehen auf STS über, sobald die bestellte Ware am Lieferort ordnungsgemäss übergeben ist.
Liefertermin, Lieferverzug
Die genannten Liefertermine verstehen sich als Ankunftstermine am Lieferort.
Die genannten Liefertermine sind Fixtermine im Sinne von Art. 108 Ziffer 3 OR, so dass der Lieferverzug ohne Mahnung eintritt.
Gewährleistung
Mit Annahme der Bestellung bestätigt der Lieferant, dass ein Produkt den Vorschriften der Europäischen Union (EU) entspricht. Der Lieferant erklärt sich bereit, auf seine Kosten die erforderlichen Konformitätserklärungen und andere Dokumentationen in genügender Zahl beizubringen. Der Lieferant ist bereit, STS jederzeit auf Verlangen Einsicht in die Dokumentation über Gefahrenanalysen und das Sicherheitskonzept betreffend des Liefergegenstandes zu gewähren.
Der Lieferant haftet für einwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Ware für den gewöhnlichen, dem Lieferanten bekannten Verwendungszweck.
Die Benutzung der Ware darf keine Rechte Dritter verletzen.
STS ist nicht verpflichtet, die Ware des Lieferanten bei Anlieferung auch nur stichprobenweise auf Mängel zu prüfen.
Die Gewährleistung beträgt mindestens 24 Monate und beginnt mit Anlieferung der Ware. Die Gewährleistung beginnt neu zu laufen bei Ersatzlieferung oder Instandstellung.
Nicht- oder Schlechterfüllung
Liegt ein Fall von Lieferverzug (Ziffer 6.1. – 6.2.) oder Gewährleistung (Ziffer 7.1. – 7.5.) oder sonst wie eine Verletzung des Vertrages oder der allgemeinen Einkaufsbedingungen vom 02. Mai 2019 vor, so hat STS die freie Wahl, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung), den Preis zu reduzieren (Minderung) oder die Lieferung anderer der Bestellung entsprechender Ware zu verlangen.
In allen Fällen kann STS den Ersatz des Schadens verlangen, der durch die Nicht- oder Schlechterfüllung direkt oder indirekt entstanden ist.
Produktehaftpflicht
Der Lieferant sorgt für eine ausreichende Produktehaftpflicht-Versicherung.
Der Lieferant ist verpflichtet, über allfällig auftretende Probleme mit seinem Produkt, STS sofort und schriftlich zu informieren.
Zudem ist der Lieferant verpflichtet, auf eigene Kosten STS die nötigen Auskünfte und Einsichtnahmen zu gewähren und sich nach Absprache mit STS an der Problembehebung finanziell und personell zu beteiligen. Wird Einsicht gewährt, so wahrt STS die Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten.
In der Problembehebung können Folgeschäden an Personen, Umwelt und Sachen eingeschlossen werden.
Der Lieferant haftet auch für Folgeschäden, sofern es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schaden und einem Mangel der vom Lieferanten gelieferten Ware gibt.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf sämtliche Lieferungen ist Schweizer Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht anwendbar und es wird anderslautendes Recht, so auch das Wiener Kaufrecht, ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist CH-8370 Sirnach, Schweiz.
STS Qualitätspolitik
Die STS Sensor Technik Sirnach AG entwickelt, produziert und vertreibt Lösungen in der Druckmesstechnik. Das Qualitäts-Management-System umfasst die Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland, Italien, Frankreich und Grossbritannien.
Die Grundlage der Geschäftstätigkeit der STS Sensor Technik Sirnach AG ist die hochstehende Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Produkte. Aufgrund der ständig wachsenden Anforderungen unserer Kundschaft, des Konkurrenzdrucks sowie der kontinuierlichen Evolution der von uns angewandten Technologien und Herstellungsverfahren hat die ständige Verbesserung der Qualität eine hohe Bedeutung.
Wir wollen
- ein Qualitäts-Management-System nach ISO 9001 unterhalten, um unseren Kunden jederzeit marktgerechte Produkte zu liefern;
- eine Unternehmenskultur pflegen, in der Fehler und Risiken im Sinne eines Lernprozesses offen angesprochen und nachhaltige Lösungen zu deren Beseitigung umgesetzt werden;
- das Qualitätsbewusstsein unserer qualifizierten Mitarbeitenden durch laufende Information, Schulung und Instruktion sicherstellen und weiterentwickeln;
- durch eindeutige Produktspezifikationen und schriftlich festgelegte Arbeits-anweisungen wiederholbar und effizient produzieren;
- durch Wahl geeigneter Lieferanten und Partner die Wertschöpfung bezüglich Leistung und Preis optimieren;
- durch kontinuierliche Verbesserungen an unseren Produkten und Verfahren den steigenden Ansprüchen unserer Kunden gerecht werden.
Verantwortung
Die Geschäftsleitung und der Leiter Qualitätsmanagement legen die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele fest. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sorgen für gute Rahmenbedingungen und übernehmen die Verantwortung für die Erreichung der Qualitätsziele in ihren Bereichen. Der Leiter Qualitätsmanagement unterstützt sie und ist für die Belange des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung verantwortlich.